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Konzept

§22 SGB VIII stellt die Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot neben die Kindertagsstätten und umschreibt deren Aufgabe wie folgt:

„Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, berücksichtige bei meiner täglichen Arbeit mit den Kindern die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen.

Inhalte und Ziele meiner Arbeit fasse ich zusammen in den Begriffen

Bindung – Bewegung – Bildung